13.04.2026

Die einseitige Fokussierung auf Betroffene greift zu kurz

Blog

Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist in der Schweiz seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2014 rechtlich verankert. Artikel 27 verlangt, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt erhalten. Das ist hinlänglich bekannt. Wichtig zu betonen ist aber die klare Aufforderung, dass Arbeitgeber:innen aktiv inklusive Arbeitsumfelder schaffen.

Die Realität sieht anders aus. Viel zu wenige Menschen mit Behinderungen, die einer Arbeit im ersten Arbeitsmarkt nachgehen wollen oder könnten, sind auch dort tätig. Das ist  nicht das Ergebnis fehlender Motivation oder mangelnder Qualifikation der Betroffenen. Er ist das Ergebnis struktureller Defizite – auf beiden Seiten des Arbeitsmarktes.

Eine jahrzehntelange Schieflage

Die Massnahmen des Systems waren überwiegend auf die individuelle Befähigung der betroffenen Personen ausgerichtet. Das Motto «Eingliederung vor Rente» der IV illustriert diese Logik exemplarisch: Was muss an der betroffenen Person verändert, gefördert, trainiert werden, damit sie auf dem Arbeitsmarkt bestehen kann?

Diese Frage ist wichtig und legitim. Individuelle Unterstützungsmassnahmen bleiben unverzichtbar. In der Schweiz wurde jedoch der Fokus fast nur auf die individuellen Massnahmen gelegt. Strukturelle Herausforderungen finden nach wie vor wenig Beachtung. 

Die entscheidende Gegenfrage: wie muss die Situation der Unternehmen verbessert werden, damit Menschen mit Behinderungen dort überhaupt eine reale Chance erhalten? Diese Frage wurde strukturell kaum gestellt.

Die unterschätzte Dimension: Hindernisse auf Arbeitgeberseite

Die Zurückhaltung von Unternehmen wird oft als mangelndes Bewusstsein oder fehlende Haltung beschrieben. Diese Einschätzung stimmt sicherlich in vielen Fällen, greift aber zu kurz. In der Praxis sind die Vorbehalte konkreter und rationaler Natur: Headcount, rechtliche Unsicherheit bei Anstellung und allfälliger Kündigung, überschätzte Kosten für Arbeitsplatzanpassungen, fehlende interne Kompetenz im Umgang mit verschiedenen Behinderungsformen – und das Gefühl, im Ernstfall allein gelassen zu werden.

Es gilt nicht mehr nur, die Person mit Behinderung fit zu machen für den Arbeitsmarkt, sondern umgekehrt das Arbeitsumfeld in Unternehmen fit zu machen für die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen mit Behinderungen!

Solange diese Hindernisse auf Unternehmensseite nicht systematisch adressiert werden, bleiben Stellen im ersten Arbeitsmarkt Mangelware. Und zwar unabhängig davon, wie gut die Betroffenen vorbereitet sind. Jeder zweite Mensch mit Behinderungen in der Schweiz findet, dass er kaum eine Chance hat, in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Diese Wahrnehmung ist Spiegel einer Realität, in der die strukturellen Voraussetzungen auf Unternehmensseite nach wie vor fehlen.

Inklusion als strategische Notwendigkeit

Jenseits der sozialpolitischen Argumentation gewinnt berufliche Inklusion auch wirtschaftlich an Relevanz. Der strukturelle Fachkräftemangel in der Schweiz wird sich in den kommenden Jahren verschärfen. Menschen mit Behinderungen stellen ein erhebliches, weitgehend ungenutztes Arbeitskräftepotenzial dar. Das wird nach wie vor übersehen, weil Firmen heute nur die Hindernisse im Blick haben, nicht die Chancen.

Was helfen wird ist der Umstand, dass ESG-Verpflichtungen künftig auch für Schweizer Unternehmen an Verbindlichkeit gewinnen. Das EU-Lieferkettengesetz, seit 2024 in Kraft, erhöht den Druck, soziale Verantwortung nicht nur zu deklarieren, sondern nachweisbar umzusetzen. Inklusion wird damit von einer freiwilligen Massnahme zu einem Bestandteil unternehmerischer Rechenschaftspflicht – mit konkreten Konsequenzen für Unternehmen, die diesen Wandel zu spät antizipieren. Umso wichtiger ist es, dass nicht der Eindruck von Zwang entsteht, sondern aus Überzeugung und ohne Angst gehandelt wird und ein Schritt Richtung mehr Inklusion gemacht werden kann.

Es müssen einige Fragen beantwortet werden

Wie soll der Übergang von der individuellen Befähigung zur strukturellen Befähigung von Unternehmen gestaltet werden, und wer trägt dabei welche Verantwortung? Welche konkreten Instrumente brauchen insbesondere KMU, damit der Einstieg in die Inklusion praktikabel wird? Und in welchem Mass sind soziale Einrichtungen heute bereit, nicht nur ihre Klient:innen zu begleiten, sondern auch aktiv als Unterstützungsstruktur für aufnehmende Unternehmen zu agieren?

Unsere Überlegungen dazu

Der Grundsatz dabei ist einfach: Inklusion gelingt nur, wenn beide Seiten des Arbeitsmarktes gleichzeitig weiterentwickelt werden. Die strukturellen Voraussetzungen auf Unternehmensseite zu schaffen ist keine Kür. Es ist die Bedingung dafür, dass alles andere überhaupt wirken kann. Hier setzen wir einen weiteren Fokus, um der Inklusion von Menschen mit Behinderungen eine echte Chance zu geben. Diese wird nur vorhanden sein, wenn die Unternehmen sensibilisiert, motiviert und befähigt werden, auch tatsächlich Stellen für Betroffene zu schaffen.


Text: Benno Stäheli / Bild: freepik.com

Mit Conclood schaffen wir gemeinsam Chancen für alle. Unsere digitale Plattform und Expertise ermöglichen es, Menschen mit Unterstützungsbedarf auf innovative und nachhaltige Weise in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

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